Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plan Digital Now S.L.U. – CRM-Beratung & Sales Operations

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Plan Digital Now S.L.U., Partida Les Barqueres S/N, Parcela 79, Polígono 11, 43365 Alforja, Tarragona, Spanien (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Implementierungs- und Support-Dienstleistungen im Bereich Customer Relationship Management (CRM) und Sales Operations.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bzw. entsprechender Vorschriften des anwendbaren Rechts. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nicht an Verbraucher.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

  1. CRM-Beratung: Analyse bestehender Prozesse, Systemauswahl, Strategieentwicklung, Erstellung von Anforderungskatalogen und Empfehlungen
  2. CRM-Implementierung: Einrichtung und Konfiguration von CRM-Systemen, Datenmigration, Integration mit Drittsystemen, Anpassungen und Automatisierungen
  3. Sales Operations: Laufende operative Unterstützung, Lead-Management, Pipeline-Steuerung, Reporting und Prozessoptimierung
  4. Support & Training: Technischer Support, Troubleshooting, Schulungen, Onboarding neuer Mitarbeiter, System-Anpassungen

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen herstellerunabhängig und empfiehlt dem Auftraggeber das CRM-System, das am besten zu dessen Anforderungen passt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  1. Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, oder
  2. Buchung einer Leistung über das Online-Buchungssystem (z.B. Potenzialanalyse), oder
  3. schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

(4) Die Schriftform kann auch durch E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel gewahrt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Auftraggeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Spanien, die über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne spanische Umsatzsteuer (IVA) im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Preismodelle:

  1. Potenzialanalyse: 497 € (wird bei Beauftragung eines Folgeprojekts zu 100 % angerechnet)
  2. Beratungsleistungen: 140 € pro Stunde
  3. Projektleistungen: Individuelles Festpreisangebot oder Abrechnung nach Aufwand
  4. Support-Pakete: Monatliche Pauschalbeträge gemäß aktuellem Preisblatt

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Bei Projekten mit Festpreis gilt, sofern nicht anders vereinbart: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Projektabschluss.

(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern oder einzustellen, solange fällige Zahlungen ausstehen.

§ 5 Leistungserbringung

(1) Die Leistungen werden primär remote erbracht (Video-Calls, Screen-Sharing, Remote-Zugriff). Vor-Ort-Termine können bei Bedarf vereinbart werden; dabei anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Leistungstermine und Meilensteine werden gemeinsam abgestimmt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn sich Verzögerungen abzeichnen.

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz anerkannter Methoden und Standards der CRM-Beratung.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Koordination des Projekts verantwortlich ist und zur Entscheidung in Projektangelegenheiten befugt ist.

(3) Der Auftraggeber wirkt an Abstimmungsterminen, Reviews und Abnahmen in angemessener Zeit mit.

(4) Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Internetzugang, Systemzugänge) verantwortlich.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Fristverlängerung zu verlangen und den daraus entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 7 Abnahme

(1) Bei Projektleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme erfolgt schriftlich. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist oder nimmt er die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Dokumentationen, Konfigurationen, Reports, Konzepte) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

(2) Allgemeine Methoden, Werkzeuge, Know-how und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und können für andere Projekte und Kunden verwendet werden.

(3) Die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber für andere als die vereinbarten Zwecke oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen und mit angemessener Sorgfalt erbracht werden.

(2) Bei Mängeln an Projektleistungen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Projektleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(4) Für Beratungsleistungen gilt: Der Auftragnehmer haftet dafür, dass Empfehlungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen gegeben werden. Die Umsetzungsentscheidung liegt beim Auftraggeber.

(5) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(5) Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe der vom Auftraggeber gezahlten oder zu zahlenden Vergütung für den jeweiligen Auftrag begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 €.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten, Preise und Konditionen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  1. bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden,
  2. der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren,
  3. von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden, oder
  4. aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer der Zusammenarbeit und 3 Jahre darüber hinaus fort.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Wunsch des Auftraggebers ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer sind in der Datenschutzerklärung unter plandigitalnow.com/datenschutz beschrieben.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelaufträge (z.B. Projekte, Potenzialanalysen) enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Für Support-Pakete und laufende Dienstleistungen gilt:

  1. Mindestlaufzeit: 3 Monate ab Vertragsbeginn
  2. Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende
  3. Automatische Verlängerung: Um jeweils einen Monat, sofern nicht gekündigt

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt,
  2. über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  3. der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend.

(5) Bei Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle relevanten Daten, Dokumentationen und Zugänge übergeben. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 14 Referenzen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in anonymisierter Form als Referenz zu nennen (z.B. „mittelständisches Unternehmen aus der Branche XY“).

(2) Die namentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz oder die Veröffentlichung einer Fallstudie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht des Königreichs Spanien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tarragona, Spanien, sofern gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: Januar 2026  Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bzw. entsprechender Vorschriften des anwendbaren Rechts. Die Leistungen richten sich nicht an Verbraucher.